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In eine bessere Energiebilanz und erhöhten Wohnkomfort zu investieren, lohnt sich für Hausbesitzer. Förderungen gibt es reichlich. Wichtig ist, die Reihenfolge einzuhalten: erst die Gebäudehülle in puncto Dämmung richtig auf Vordermann bringen, dann das Heizsystem passend zum gesunkenen Energiebedarf optimieren.
Eine verbesserte Wärmedämmung hat viele Vorteile. Sie schafft durch angenehmere Oberflächentemperaturen der Wände ein echtes Wohlfühlklima. Gleichzeitig werden Feuchtigkeitsschäden verhindert und damit Schimmel entgegengewirkt. Und natürlich reduzieren sich durch Wärmedämmung die Energieverluste und damit auch die Heizkosten. Gut zu wissen: Die Maßnahme lässt sich heute relativ leicht umsetzen. Spezialisten wie Ursa haben mittlerweile eine ganze Reihe effizienter Dämmsysteme auf Basis hochwärmedämmender Mineralwolle entwickelt, die bei Wohngebäuden aller Art spürbar den Wohnkomfort steigern und die Betriebskosten senken.
Die Investition wird zudem vom Staat belohnt. Die KfW-Bank unterstützt bei der energetischen Sanierung. Um Fördergelder zu bekommen, ist die Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz Voraussetzung. Zudem muss der Antrag vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Energiewende auf dem Dachboden

Die Dachbodendämmung ist für Hausbesitzer eine der einfachsten und kostengünstigsten Möglichkeiten, um Energie einzusparen, mehr Behaglichkeit zu schaffen und den Wert der Immobilie zu steigern. Nachträglich lässt sich dies mit Dämmfilz gut in Eigenregie umsetzen.
Um dreifach zu profitieren, entscheiden sich viele Hausbesitzer für eine Dämmung mit Mineralwolle, zum Beispiel mit dem Ursa Pureone Spannfilz. Die Mineralwolle bietet sowohl eine ausgezeichnete Wärmedämmung im Winter als auch Schutz vor sommerlicher Hitze. Dadurch werden die Heizenergieverluste reduziert, was den Geldbeutel freut. Und da die mit der höchsten Brandschutzklasse A1 ausgezeichnete Mineralwolle weder glimmt noch brennt und bei Kontakt mit Feuer keinen Rauch oder toxische Gase entwickelt, leistet sie auch einen wesentlichen Beitrag zum vorbeugenden baulichen Brandschutz.
Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Es besteht sogar eine Dämmpflicht durch die aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese schreibt vor, oberste Geschossdecken zu unbewohnten Dachräumen nachträglich zu dämmen, sofern das Gebäude mindestens vier Monate im Jahr auf 19 Grad oder höher beheizt wird und der darüber liegende unbeheizte Dachraum nicht den Mindestanforderungen des Wärmeschutzes genügt. (Advertorial)
Hausbau/Fertigbau, Innenausbau, Baustoffe, Energiepas/EnEV, Heimwerker
Foto: Ursa