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Ein Garagentor schützt Hab und Gut – wenn es zuverlässig funktioniert. Damit Eigenheimbesitzer lange Freude an ihrem Tor haben, empfiehlt sich die regelmäßige Überprüfung durch einen Sachkundigen.
Dabei geht es nicht nur um eine längere Lebensdauer für das Tor. Denn der Gesetzgeber hat die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ formuliert. Das bedeutet beispielsweise, dass Passanten oder spielende Kinder durch ein defektes Garagentor nicht gefährdet werden dürfen – wenn etwa die Absturzsicherung nicht funktioniert. Auch Laufeigenschaften, Eingreifschutz und, bei automatischen Toranlagen, das Zurückfahren des Tors beim Auftreffen auf ein Hindernis werden vom Fachmann geprüft.
Seit im Jahr 2005 die Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1 europaweit eingeführt wurde, gelten verschärfte Sicherheitsbestimmungen – und zwar auch nach dem Einbau. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass von seinem Tor keine Gefahr ausgeht. Der oft zitierte Bestandsschutz gilt nicht, denn auch ältere Tore müssen entsprechend der Norm gesichert sein.
Bei Defekten lassen sich einzelne Komponenten älterer Toren meist leicht nachrüsten. Aber auch wenn nichts mehr geht, ist ein neues und wärmegedämmtes Garagentor vom Fachmann schnell installiert. (Advertorial)
txn-Foto: ttz/Hörmann