Wohnexperten wissen: Markisen, Rollläden und Raffstores und Co. verhindern ein unangenehmes Aufheizen von Wohnräumen. Der richtige Sonnenschutz spart oft das Geld für eine teure Klimaanlage. Mit Motor und automatischer Steuerung versehene Sonnenschutzelemente, die auch bei Abwesenheit der Bewohner in Funktion treten, schaffen ein angenehmes Raumklima. Damit tragen Rollläden und andere Sonnenschutzanlagen positiv zur Energiebilanz von Gebäuden bei.
Das sehen inzwischen selbst Gerichte so. So hat etwa das Amtsgericht München entschieden: „Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohnanspruch des Mieters.“ In der Urteilsbegründung verweist das Gericht auf den größtmöglichen Schutz gegen Sonneneinstrahlung durch Markisen und den besonderen Wert einer fachgerechten Montage. Demnach dürfen Mieter Markisen anbringen, wenn dies fachgerecht geschieht. Dafür sind die Innungsbetriebe des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks zuständig. Die Fachbetriebe beraten, montieren und warten den Sonnenschutz zuverlässig – vom Markisentuch bis zur modernen Technik. (Advertorial)
Foto: BVRS/txn
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Sonnenschutz als Mieter. Gut zu wissen, dass es inzwischen auch gerichtlich festgestellt ist, dass man als Mieter eine Sonnenschutzanlage am Balkon anbringen darf. Ich bin gerade in eine Wohnung gezogen, wo es dies noch nicht gibt, daher wollte ich mich vor der Installation einer Sonnenschutzanlage hier belesen.