Die meisten Umbauten für das Wohnen im Alter beginnen mit einem Sturz und enden bei einem Haltegriff neben der Wanne. Das ist verständlich und meistens zu spät gedacht. Barrierefrei umbauen bedeutet in erster Linie, Maße zu verändern: Türbreiten, Bewegungsflächen, Schwellenhöhen, Schalterhöhen. Alles davon greift in die Bausubstanz ein, alles davon lässt sich im laufenden Betrieb nur mit Aufwand nachholen und alles davon ist deutlich günstiger, wenn es zufällig ohnehin eine Sanierung gibt. Wer den Umbau erst dann angeht, wenn der Rollator vor der Haustür steht, verhandelt nicht mehr über Qualität, sondern über Termine.
Die Maße stehen in der DIN 18040-2, und sie sind nicht dekorativ
Die maßgebliche Norm für Wohnungen heißt DIN 18040-2 und unterscheidet zwei Stufen. Die Grundanforderung beschreibt barrierefreies Wohnen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, der mit R gekennzeichnete Standard beschreibt die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl.
Der Unterschied liegt in wenigen Zentimetern mit großer Wirkung. Als Bewegungsfläche verlangt die Grundanforderung 120 mal 120 Zentimeter, der R-Standard 150 mal 150 Zentimeter. Bei Türen sind es 80 Zentimeter lichte Durchgangsbreite gegenüber 90 Zentimetern. Flure sollen mindestens 120 Zentimeter breit sein, damit ein Richtungswechsel möglich bleibt.
Diese Zahlen wirken abstrakt, bis man sie im eigenen Haus nachmisst. Eine Innentür aus den 1970er Jahren hat oft ein Rohbaumaß von 76 Zentimetern und damit eine lichte Breite um 73 Zentimeter. Ein handelsüblicher Rollator misst zwischen 60 und 70 Zentimetern und passt rechnerisch hindurch, in der Praxis aber nicht ohne Anecken, weil der Türgriff, der Anschlag und die eigene Hand mitwandern.
Türbreiten sind die teuerste Nachlässigkeit im Bestand
Eine Tür zu verbreitern ist ein echter Eingriff. Bei einer nichttragenden Wand aus Gipskarton oder Leichtbausteinen bleibt es überschaubar: Ständerwerk versetzen, neue Zarge, Wand schließen, spachteln, streichen. Bei einer tragenden Wand kommt ein neuer Sturz hinzu, der statisch nachzuweisen ist, und damit ein Statiker, ein Abfangen der Last während der Arbeiten und ein deutlich anderer Kostenrahmen.
Gemessen wird von Zargeninnenkante zu Zargeninnenkante bei geöffnetem Blatt. Türen aus den 1970er Jahren landen dabei häufig bei 73 Zentimetern, sieben unter dem barrierefreien Mindestmaß, wenn Sie barrierefrei umbauen.
Deshalb lohnt eine frühe Bestandsaufnahme. Messen Sie jede Tür im Haus in der lichten Breite, also von Zargeninnenkante zu Zargeninnenkante bei geöffnetem Blatt. Notieren Sie zugleich, welche Wände tragend sind. Diese Liste ist die Grundlage jeder späteren Entscheidung und kostet einen Nachmittag.
Es gibt eine günstigere Zwischenlösung, die zu wenig genutzt wird: Der Austausch einer Standardzarge gegen eine schlanke Blockzarge bringt je nach Ausführung zwei bis vier Zentimeter zusätzliche Durchgangsbreite ohne Eingriff in die Wand. Bei Türen, die knapp unter dem Zielmaß liegen, entscheidet das über die Nutzbarkeit.
Die Null-Schwelle beginnt am Hauseingang
Innerhalb der Wohnung sind Schwellen nach der Norm grundsätzlich zu vermeiden. Wo sie technisch unvermeidbar sind, dürfen sie in der Regel einen Zentimeter nicht überschreiten. In der Praxis scheitert die Barrierefreiheit aber selten an der Wohnungstür, sondern am Weg dorthin.
Drei Punkte tauchen fast immer auf. Erstens die Eingangsstufe, die sich über eine Rampe mit höchstens sechs Prozent Steigung und Podesten von 150 Zentimetern Länge alle sechs Meter lösen lässt. Zweitens der Übergang zur Terrasse oder zum Balkon, wo eine bodengleiche Ausführung mit Rinne und Entwässerung die Alternative zur klassischen Anschlagschwelle ist. Drittens der Zugang zu Keller oder Garage, der im Bestand oft überhaupt nicht anpassbar ist und die Frage aufwirft, welche Funktionen ins Erdgeschoss wandern müssen.
Ein häufig übersehener Punkt ist die Fläche vor der Haustür. Nach der Norm braucht es dort ein waagerechtes Podest von 150 mal 150 Zentimetern, damit sich die Tür öffnen lässt, ohne dass man rückwärts eine Stufe hinuntersteigt. Wer neu pflastert, sollte das mitplanen, denn nachträglich bedeutet es einen zweiten Tiefbaueinsatz.
Im Bad entscheidet die Fläche vor den Objekten
Beim Badezimmer richtet sich der Blick meist auf die bodengleiche Dusche. Sie ist wichtig, aber sie ist nur ein Teil. Entscheidend ist die Bewegungsfläche vor jedem einzelnen Objekt: vor dem WC, vor dem Waschtisch, vor der Dusche jeweils mindestens 120 mal 120 Zentimeter, die sich überlagern dürfen.
Nicht die Dusche allein macht ein Bad nutzbar, sondern die Bewegungsfläche von 120 mal 120 Zentimetern vor jedem Objekt. Die 55 Zentimeter Beinfreiheit am Waschtisch entstehen in der Rohinstallation.
Am Waschtisch kommt die Unterfahrbarkeit hinzu. Ein im Sitzen nutzbarer Waschtisch braucht mindestens 55 Zentimeter Beinfreiheit in der Tiefe, und der Siphon muss flach oder nach hinten versetzt ausgeführt sein. Das ist eine Entscheidung, die vor der Rohinstallation fällt, nicht danach. Beim WC liegt die Sitzhöhe barrierefrei zwischen 46 und 48 Zentimetern, also spürbar über dem Standardmaß, und beidseitig sollten klappbare Stützgriffe montierbar sein.
Ebenfalls in die Rohbauphase gehören die Befestigungspunkte. Vorwandinstallationen brauchen Traversen dort, wo später Griffe oder ein Duschsitz hängen sollen, ausgelegt auf mindestens 100 Kilogramm Belastung. Wer sie einbaut und zunächst keine Griffe montiert, hat die Option offengehalten, ohne dass jemand die Fliesen sieht.
Wer barrierefrei umbauen will, plant die Elektrik mit
Der unauffälligste und günstigste Teil des Umbaus liegt in der Elektroinstallation. Schalter gehören barrierefrei auf 85 Zentimeter Höhe, Steckdosen mindestens auf 40 Zentimeter, damit sie ohne tiefes Bücken erreichbar bleiben. Beides wird bei jeder Neuinstallation ohnehin verlegt und kostet in der richtigen Höhe keinen Cent mehr.
Die Schalterhöhe ist der günstigste Teil eines barrierefreien Umbaus. Sie wird ohnehin verlegt und kostet auf 85 Zentimetern keinen Cent mehr als auf 105.
Dazu kommen Details mit großer Wirkung im Alltag: Bewegungsmelder im Flur und auf dem Weg zum Bad, die nachts eine gedimmte Grundbeleuchtung auslösen. Zweifach geschaltete Lichtkreise an beiden Enden längerer Wege. Wippschalter mit großer Betätigungsfläche statt Kippschaltern. Und eine Gegensprechanlage mit Türöffner, die nicht nur an einem einzigen Punkt in der Wohnung bedienbar ist.
Der Zuschuss der KfW ist 2026 an seine Grenze gekommen
Das Förderprogramm für den Abbau von Barrieren heißt bei der KfW 455-B und ist ein echter Zuschuss, kein Kredit. Für barrierereduzierende Einzelmaßnahmen erstattet es zehn Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro je Wohneinheit. Wer den Standard Altersgerechtes Haus erreicht, bekommt 12,5 Prozent bis maximal 6.250 Euro, dann allerdings unter verpflichtender Einbindung eines Sachverständigen.
Die Programmgeschichte der letzten beiden Jahre zeigt, wie eng das Zeitfenster ist. Nach einer Aussetzung Anfang 2025 wurde die Antragstellung am 8. April 2026 mit einem Budget von 50 Millionen Euro wieder geöffnet. Dieses Budget ist inzwischen ausgeschöpft, die Antragstellung für 2026 ist beendet. Ob es 2027 weitergeht, hängt von neuen Bundesmitteln ab. Als Alternative bietet die KfW weiterhin den zinsverbilligten Kredit 159 an, der ganzjährig verfügbar ist.
Drei Regeln gelten in jedem Programmjahr unverändert. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein, ein unterschriebener Handwerkervertrag zählt bereits als Beginn. Die Arbeiten müssen von Fachbetrieben ausgeführt werden, Eigenleistung ist ausgeschlossen. Und die Kumulierung mit dem Steuerabzug nach § 35a oder § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme nicht zulässig. Prüfen Sie den Programmstatus vor der Planung direkt bei der KfW, weil sich die Lage kurzfristig ändern kann.
Die Pflegekasse zahlt unabhängig vom Fördertopf
Deutlich verlässlicher ist der Weg über die Pflegeversicherung. Nach § 40 Absatz 4 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro, und zwar pro Maßnahme, nicht pro Jahr. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, summiert sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro.
Wichtig ist die Trennung der Vorhaben. Ein Badumbau und ein Treppenlift sind zwei Maßnahmen und können getrennt beantragt werden. Verändert sich die Pflegesituation später, ist ein erneuter Antrag für neu erforderliche Anpassungen möglich.
Zwei Fehler führen regelmäßig zur Ablehnung. Der erste ist der zu späte Antrag: Wer erst umbaut und dann beantragt, geht ohne Ausnahme leer aus. Der zweite ist eine zu pauschale Begründung. Der Antrag muss ausdrücklich benennen, welche der drei gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt ist, also ob die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, sie erheblich erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung fördert. Ein Kostenvoranschlag gehört in jedem Fall dazu.
Barrierefrei umbauen lohnt sich vor dem Ernstfall
Der wirtschaftlich günstigste Zeitpunkt für all das ist der Moment, in dem ohnehin gebaut wird. Wenn das Bad saniert wird, kosten eine bodengleiche Dusche und Traversen in der Vorwand kaum mehr als die konventionelle Lösung. Wenn eine nichttragende Wand ohnehin fällt, ist die breitere Tür fast geschenkt. Wenn neu verkabelt wird, ist die Schalterhöhe eine Zeile im Aufmaß.
Nachträglich sieht die Rechnung anders aus, weil jede einzelne Maßnahme dann ihre eigene Baustelle mitbringt, mit Anfahrt, Staubschutz, Materialanteil und Wiederherstellung der Oberflächen. Der Unterschied liegt selten unter dem Faktor zwei.
Ein Haus, das mit seinen Bewohnern älter wird
Barrierefreiheit wird oft als Vorbereitung auf einen Verlust verstanden, und deshalb wird sie verschoben. Dabei profitieren von breiten Türen, schwellenlosen Übergängen und guter Beleuchtung zuerst die Menschen, die den Kinderwagen tragen, den Einkauf schleppen oder nachts durch den Flur gehen. Ein Haus, in dem sich diese Wege ohne Kanten bewältigen lassen, ist kein Pflegehaus. Es ist eines, das keine Termine braucht, um sich an das Leben darin anzupassen.
Fotos: Textnetz, Generiert mit KI




